Erbschaftsteuer und KI: eigener Wissensspeicher
Erbschaftsteuer mit KI: Wie Kanzleien ihren eigenen ErbSt- und SchenkSt-Wissensbestand als KI-Wissensspeicher einbinden, den Generika nicht kennt.
Zwei, drei Leute in der Kanzlei beherrschen Erbschaft- und Schenkungsteuer wirklich. In ihren Köpfen und in tausenden Gutachten, Mustervereinbarungen und Mandatsdokumentationen steckt die Erfahrung aus Nachfolgen, von denen keine zwei gleich sind. Der Rest liegt verstreut im DMS. Löst ein Berater eine ähnliche Konstellation zum zweiten Mal, fängt die Recherche meist wieder bei null an.
Ein KI-Wissensspeicher für Erbschaftsteuer bindet genau diesen eigenen Bestand ein. Die KI beantwortet eine Frage dann auf Basis eurer Gutachten und Musterfälle und legt offen, aus welcher Stelle die Aussage stammt. Da trennt sich ein Werkzeug für eine ErbSt-Kanzlei von ChatGPT oder Copilot: Ein generisches Modell kennt euren Fallbestand nicht, und beim Spezialgebiet ist dieser Bestand der eigentliche Wert.
Was ein KI-Wissensspeicher für Erbschaftsteuer wirklich macht
Das Verfahren dahinter heißt Retrieval Augmented Generation, kurz RAG. Der eigene Dokumentenbestand wird einmalig eingelesen und durchsuchbar gemacht. Bei jeder Anfrage sucht das System die passenden Stellen heraus und gibt sie dem Sprachmodell als Kontext mit. Das Modell muss dafür nicht neu trainiert werden (Erläuterung des RAG-Prinzips bei AWS). In ASCADI läuft das innerhalb des abgesicherten Arbeitsplatzes. Euer Bestand bleibt dabei unter der Hoheit der Kanzlei und wird nicht Teil des Modells.
Für eine ErbSt-Kanzlei heißt das konkret: Die Frage eines Mitarbeiters zur Nießbrauchsgestaltung wird gegen das Gutachten beantwortet, in dem ein Senior-Partner die gleiche Gestaltung vor drei Jahren durchdacht hat. Ein allgemeines Modell hätte an dieser Stelle nur Durchschnittswissen aus dem Netz. Das Wissen, das sonst mit dem Kopf aus der Kanzlei geht, bleibt abrufbar und mit einem Beleg versehen.
Bleiben die Gutachten vertraulich?
Der Gedanke, tausende Mandanten-Gutachten in eine KI zu laden, hört bei den meisten Kanzleien an genau dieser Frage auf. In ASCADI bleibt der Wissensbestand unter der Hoheit der Kanzlei: Die Dokumente liegen im Arbeitsplatz, der Zugriff läuft über ein Rollen-Rechte-Konzept, und die Inhalte werden nicht zum Training der Modelle verwendet. Die Verschwiegenheitsbindung reicht vertraglich bis zur Ebene der Modell-Anbieter.
Das ist kein Freibrief und ersetzt die eigene berufsrechtliche Prüfung nicht. Datenschutz und Berufsrecht sind zwei getrennte Schienen, und die Verantwortung für die konkrete Gestaltung bleibt bei der Kanzlei. Wie dieser Rahmen im Detail aussieht, haben wir im Beitrag dazu beschrieben, wie man Mandantendaten in KI-Systeme gibt.
Warum generische KI beim Spezialgebiet dünn bleibt
Ein allgemeines Sprachmodell antwortet aus dem, was es im Training gesehen hat. Zu breiten Themen reicht das. Beim Erbschaftsteuerrecht, das an tausend Stellen mit Bewertungsrecht, Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsrecht verzahnt ist, wird die Antwort souverän im Ton und dünn in der Sache. Sie prüft die Frage, die gestellt wird, und nicht die zweite Steuerart, an die ein erfahrener Berater beim selben Stichwort automatisch denkt.
Genau da liegt die Grenze eines Werkzeugs ohne eigenen Fachbestand. Ein Berater hat uns von einem Mandat berichtet, in dem der Generalist die Schenkungsteuer richtig eingeordnet, die grunderwerbsteuerliche Seite der vorbehaltenen Nutzung aber gar nicht erst aufgeworfen hatte. Ein Helferlein, mehr nicht, war sein Fazit. Ob eine solche Nutzung überhaupt Grunderwerbsteuer nach sich zieht, hängt an der Ausgestaltung. Der Punkt in diesem einen Fall war, dass die zweite Steuerart im Erstaufschlag komplett fehlte. Eine flüssige Antwort ist billig zu haben. Ihren Wert bekommt sie erst durch die Nebenfrage, an die ein Spezialist bei diesem Sachverhalt reflexartig denkt, und dafür braucht das Modell den eigenen Fallbestand im Rücken.
Die Interdependenz, an der der Unterschied sichtbar wird
Ein Standardfall auf dem Spezialgebiet zeigt es genau. Eine Grundstücksschenkung unter Lebenden ist grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, weil sie schon der Schenkungsteuer unterliegt (§ 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG). Diesen ersten Satz gibt fast jedes Modell korrekt wieder. Der Wert für die Kanzlei liegt im zweiten Satz desselben Paragrafen, und der ist genau die Sorte Detail, die in euren Gutachten dokumentiert ist: Der Wert einer Auflage, die bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, unterliegt der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG). Der Bundesfinanzhof hat das für ein vorbehaltenes Wohnungsrecht bestätigt: Maßgeblich ist, ob die Auflage schenkungsteuerlich abziehbar ist, nicht, ob sie tatsächlich abgezogen wurde, und das selbst dann, wenn die Schenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist (BFH, Urteil vom 12.07.2016, II R 57/14).
Und hier liegt die eigentliche Pointe für den Spezialisten: Ob eine Nießbrauchs- oder Nutzungsgestaltung unter diesen Satz 2 fällt, hängt an der konkreten Ausgestaltung. Ein zugunsten eines Dritten eingeräumtes Recht wiegt anders als ein reiner Vorbehalt, und ob die Auflage schenkungsteuerlich abziehbar ist, entscheidet die Sache. Für die Bewertung greift zudem das Zusammenspiel aus dem Bereicherungsprinzip (§ 10 Abs. 1 ErbStG) und der Kapitalwertberechnung lebenslänglicher Nutzungen (§ 14 BewG). Ein allgemeines Modell verallgemeinert hier zu „grunderwerbsteuerfrei" und ist fertig. Ein Berater fragt nach der Ausgestaltung. Genau diese Nuance steckt in euren eigenen Fällen, und ein Wissensspeicher, der sie kennt, führt sie mit. Warum eine KI solche Interdependenzen überliest und was das haftungsrechtlich bedeutet, haben wir im Beitrag zu KI-Fehlern bei steuerlichen Interdependenzen auseinandergenommen.
Erbschaftsteuerrecht ist ein bewegliches Feld
Ein zweiter Grund, warum der eigene Bestand mehr wiegt als allgemeines Modellwissen: Das Rechtsgebiet wird immer wieder neu gebaut. Die Verschonung für Betriebsvermögen ist das bekannteste Beispiel. Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt zu 85 Prozent steuerfrei (§ 13a Abs. 1 ErbStG), gebunden an Lohnsummen, Behaltensfristen und die Abgrenzung zum Verwaltungsvermögen (§ 13b ErbStG). Diese Fassung musste der Gesetzgeber erst neu schreiben, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Verschonung 2014 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz erklärt hatte (BVerfG, Urteil vom 17.12.2014, 1 BvL 21/12).
Selbst tragende Säulen der Erbschaftsteuer standen also schon einmal zur Neuregelung an. Ein Modell mit fixem Trainingsstand veraltet an solchen Stellen leise. Eure Kanzlei-Dokumentation dagegen bildet ab, wie ihr die geltende Fassung tatsächlich anwendet. Auch der eigene Bestand veraltet, klar, deshalb gehört Kuratierung dazu. Weil jede Antwort ihren Beleg offenlegt, fällt eine überholte Fundstelle aber auf, statt still weiterzuwirken.
Können wir unseren Wissensbestand ohne Programmierung einbinden?
Diese Frage kommt in fast jedem Gespräch, und die Sorge dahinter ist berechtigt. In ASCADI sind der Wissensspeicher für Unternehmenswissen und eine große Assistentenbibliothek verfügbar. Ihr bringt eure Dokumente ein, und die Assistenten arbeiten damit, ohne dass jemand programmieren muss. Die Möglichkeit, eigene Skills und Workflows vollständig im Selbstbau anzulegen, rollt gerade aus und ist in den nächsten ein bis zwei Wochen da. Bei automatischen Anbindungen an DMS-Systeme sind wir ehrlich: Native Integrationen stehen auf der Roadmap, aber noch nicht bereit.
Der Wissensspeicher allein macht die KI nicht zum Steuerberater, und er soll es nicht. Das Urteil über eine Nachfolgegestaltung bleibt beim Menschen. Was ASCADI liefert, ist die Kombination aus eurem eigenen Fallbestand und der Steuerfachtiefe im Hintergrund: Der Steuergeneralist Pro führt das Steuerberatungswissen mit, sodass auch normale Anfragen den Sachverhalt zu Ende denken statt ihn zu generalisieren. Belege werden offengelegt, damit der Berater prüft statt blind vertraut. Wie ihr euren Wissensbestand aus vorhandenen Ablagen dafür nutzbar macht, zeigt der Beitrag zu Wissensmanagement in der Steuerkanzlei mit SharePoint und KI.
Die interessante Frage ist am Ende nicht, ob eine KI Erbschaftsteuer kann. Sie ist, wessen Wissen sie beantwortet: das anonyme Mittel aus dem Internet oder die dreißig Jahre, die in euren Gutachten liegen und sonst mit dem nächsten Ruhestand verschwinden.