1. Präambel

1.1 „Anbieter“ ist die Visionary Data GmbH.

1.2 „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die als Unternehmer (§ 14 BGB) Leistungen des Anbieters bezieht.

1.3 „Leistungen“ sind sämtliche Beratungs‑, Projekt‑, Software‑, Software‑as‑a‑Service‑ und sonstigen Services, die der Anbieter dem Kunden auf Grundlage eines Vertrags erbringt.

1.4 „Vertrag“ bezeichnet die Gesamtheit der zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Dokumente nach Ziffer 2.1.

1.5 „Arbeitsergebnisse“ sind alle Werke, Ergebnisse und Inhalte (einschließlich Quell‑ und Objektcode, Analysen, Dokumentationen, Berichte, Präsentationen), die der Anbieter im Rahmen der Leistungen erstellt.

1.6 „Change Request“ ist ein nach Vertragsschluss initiiertes Verfahren zur Änderung von Leistungsumfang, Zeitplan oder Vergütung gemäß Ziffer 4.5.2. Allgemeines

2. Vertragsgegenstand und Vertragsstruktur

2.1 Der Vertrag zwischen der Visionary Data GmbH und dem Kunden besteht – in absteigender Rangfolge – aus: a) dem vom Kunden angenommenen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, b) spezifischen Leistungs‑ oder Produktbeschreibungen, c) den jeweiligen Ergänzungsbedingungen (z. B. „Software‑as‑a‑Service“, „Beratung/Projekt“), d) diesen Allgemeinen Bedingungen (Teil A), e) sonstigen Anlagen (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag, Service Level Agreement).

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3 Die AGB des Anbieters gelten auch dann, wenn auf sie lediglich über Verlinkung im Angebot oder in E-Mails hingewiesen wird, sofern der Kunde mit der Vertragserfüllung beginnt oder sie in Textform akzeptiert.

2.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Verträge kommen zustande, indem der Kunde ein schriftliches oder elektronisches Angebot des Anbieters innerhalb der darin angegebenen Bindungsfrist annimmt oder indem der Kunde eine individuelle Beauftragung unterzeichnet.

3.2 Erklärungen in elektronischer Form (z. B. E‑Mail, e‑Signature‑System) genügen dem Schriftformerfordernis.

4. Leistungserbringung und Change‑Request‑Verfahren

4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Angebot.

4.2 Der Anbieter erbringt die Leistungen mit fachgerecht qualifiziertem Personal und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Technische Normen gelten nur, soweit in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart.

4.3 Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Dabei stellt er sicher, dass die vertraglichen Verpflichtungen – insbesondere Vertraulichkeit und Datenschutz – auch vom Unterauftragnehmer eingehalten werden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung zum Einsatz von mit dem Anbieter im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen als Unterauftragnehmer. 

4.4 Leistungs‑ und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

4.5 Change Request: Möchte eine Partei den Leistungsumfang ändern, stellt sie der anderen Partei einen schriftlichen Änderungsantrag. Der Anbieter prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet dem Kunden ein Änderungsangebot, das der Kunde innerhalb von 14 Tagen annehmen oder ablehnen kann. Bis zur Annahme gilt der ursprüngliche Leistungsumfang.

4.6 Der Anbieter stellt dem Kunden ggf. Zugang zu automatisierten, KI-gestützten Funktionen (z. B. Chatbots, Agentensysteme, Textgenerierung) zur Verfügung. Die Inhalte dieser Systeme werden maschinell generiert und basieren auf trainierten Modellen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Inhalte vor ihrer Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen.

4.7 Der Kunde ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung von mindestens 30 Kalendertagen einmal pro Vertragsjahr während der üblichen Geschäftszeiten Nachweise des Anbieters zur Einhaltung der vertraglichen Anforderungen (insbesondere ISO-/SOC-Zertifikate, Pen-Test-Berichte, EU-AI-Act-Dokumentation) einzusehen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung wesentliche Verstöße, trägt der Anbieter die angemessenen Prüfungskosten, andernfalls der Kunde.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

5.2 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Daten keine Rechte Dritter verletzen und frei von Schadsoftware sind.

5.3 Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung und kann der Anbieter deshalb seine Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur verspätet erbringen, verlängern sich die vereinbarten Fristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.

6.2 Sämtliche Preise verstehen sich als Euro-Beträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Spesen werden – sofern angefallen – nach Aufwand gemäß Angebot abgerechnet.

6.3  Rechnungen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.4  Der Anbieter kann die Vergütung nach Ablauf von zwölf (12) Monaten einmal jährlich um bis zu fünfzehn (15) Prozent anpassen, sofern im Angebot oder in den Ergänzungsbedingungen keine andere Preisanpassung vereinbart ist. Die Anpassung ist mindestens drei (3) Monate vor Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung, bleibt es bei der bisherigen Vergütung; der Anbieter ist dann berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Anpassungszeitpunkt zu kündigen.

6.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen von mehr als 30 Tagen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach schriftlicher Mahnung die Leistungen bis zum Ausgleich aller offenen Beträge auszusetzen. Abweichend hiervon gelten für SaaS-Leistungen die Sonderregelungen in Teil B.

6.6 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen solcher Gegenansprüche ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

7.1 Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zur Nutzung für eigene interne Geschäftszwecke in dem im Vertrag vereinbarten Umfang.

7.2 Soweit Software oder sonstige geschützte Inhalte Dritter betroffen sind, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.

7.3 Weitergehende Nutzungen (z. B. Vermietung, Vertrieb, öffentliche Zugänglichmachung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

7.4 Technische Schutzmaßnahmen: Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen einzusetzen, um eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Arbeitsergebnisse zu verhindern.

7.5 Der Kunde erstellt in eigener Verantwortung regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungskopien seiner lokalen Rohdaten. Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste entfällt, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.

7.6 Zugangsdaten zu Software, Plattformen oder Programminhalten dürfen ausschließlich durch autorisierte Nutzer verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei festgestelltem Missbrauch (z. B. Account-Sharing) ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Zugang sofort zu sperren. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

7.7 Widerruf bei Vertragsverletzung: Verstößt der Kunde erheblich gegen vertragliche Vorgaben zum Schutz vor unberechtigter Nutzung und bleibt dieser Verstoß trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer angemessenen Nachfrist unbehoben, kann der Anbieter das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht fristlos widerrufen. Der Kunde hat die Einstellung der Nutzung nach Aufforderung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

7.8 Vorbestehende Tools, Frameworks oder Bibliotheken, die in den Arbeitsergebnissen enthalten sind, verbleiben im Eigentum des Anbieters oder der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält daran ein nicht exklusives, einfaches Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen vorrangig; der Anbieter informiert den Kunden auf Wunsch über eingesetzte Lizenzen.

8. Vertraulichkeit, Referenznennung und Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten, nicht öffentlich bekannten Informationen ("vertrauliche Informationen") streng vertraulich zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich zu Vertragszwecken zu verwenden. Dies gilt auch für Erfindungen und Schutzrechtsanmeldungen bis zu ihrer öffentlichen Offenlegung. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer entsprechend verpflichten.

8.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 8.1 gelten nicht für Informationen, die (i) bei Offenlegung bereits öffentlich zugänglich waren oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich werden, (ii) der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, (iii) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungs‑Pflicht offenbart werden, oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

8.3 Beruft sich eine Partei auf die Ausnahmen gemäß Ziffer 8.2, so trägt sie die Beweislast für das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.

8.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten fünf (5) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus. Jede Partei wird nach Treu und Glauben sicherstellen, dass diese Verpflichtung auch nach Ausscheiden ihrer Mitarbeiter eingehalten wird.

8.5 Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz mit Namen, Logo und allgemeiner Leistungsbeschreibung in Präsentationen, Angeboten und auf der Website des Anbieters zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

8.6 Datenschutz: Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einhalten und ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung eingesetztes Personal entsprechend verpflichten. Soweit der Kunde personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, gewährleistet er die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß des Kunden resultieren. Liegt eine Auftragsverarbeitung vor, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO; darüber hinausgehende Weisungen des Kunden bedürfen der Schriftform. Der Anbieter gewährleistet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.

9. Haftung und Haftungsbeschränkung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für Sach‑ und Vermögensschäden nur bis zur Höhe des Gesamtbetrags der vom Kunden in den letzten vierundzwanzig (24) Monaten vor dem Schadenereignis gezahlten Nettovergütungen oder 500.000 EUR je Schadensfall – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, und nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden.

9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den Gesamtbetrag der in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadenereignis gezahlten Vergütung oder 100.000 EUR – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

9.4 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste sowie sonstige reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich gehandelt hat.

9.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche (§ 284 BGB) sowie zugunsten der Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.6 Soweit der Anbieter Leistungen oder Modelle Dritter (z. B. OpenAI, Mistral, AWS Bedrock) lediglich integriert oder vermittelt, haftet der Anbieter nicht für Funktionsstörungen, Vertrags- oder Rechtsverletzungen dieser Dritt-Provider sowie für Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen durch den Output, es sei denn, der Anbieter hat den Eintritt des Schadens vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine Pflicht zur Vorabprüfung bewusst verletzt.

9.7 Soweit der Anbieter dem Kunden Zugang zu Diensten oder Funktionen Dritter vermittelt (z. B. OpenAI, Meta, Google, Slack, Confluence), gelten ausschließlich deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit, Qualität oder rechtliche Zulässigkeit dieser Fremddienste.

9.8 Ändert oder stellt ein Dritt-Provider seine Dienste ein und wirkt sich dies auf die Leistungen aus, darf der Anbieter eine wirtschaftlich und technisch angemessene Ersatzlösung bereitstellen. Kommt binnen 30 Tagen keine Ersatzlösung zustande, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags mit Frist von zwei Wochen kündigen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.9 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf (a) seiner Nutzung des Outputs, (b) von ihm bereitgestellten Daten/Prompts oder (c) seiner Verletzung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen LLM-Provider beruhen, es sei denn, der Anbieter hat den Rechtsverstoß zu vertreten.

9.10 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 14 Kalendertage in Verzug, kann der Anbieter (a) den Zugriff auf die Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich sperren und (b) alle noch offenen Raten sofort fällig stellen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, staatliche Anordnungen).

10.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn und Ende des Ereignisses. Dauert die Leistungsstörung länger als drei (3) Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Sofern in Angebot oder Ergänzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit einer fälligen Zahlung länger als sechzig (60) Tage in Verzug ist.

11.3 Änderung dieser Vertragsbedingungen: Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser AGB sowie der jeweils anwendbaren Ergänzungsbedingungen erstmals zwölf (12) Monate nach Vertragsabschluss zu ändern, sofern (a) die Änderung sachlich gerechtfertigt ist (z. B. Anpassung an Gesetzesänderungen, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen) und (b) Vergütungsanpassungen fünfzehn (15) Prozent pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Der Anbieter wird die Änderung spätestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Schweigt der Kunde, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde fristgemäß, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).

12.3 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

12.5 Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen einer deutschen und einer fremdsprachigen Fassung dieses Vertrags ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich. Eine englische Übersetzung kann zur Verfügung gestellt werden, ist jedoch rein informatorisch.

1.    Anwendungsbereich

1.1    Teil B regelt die entgeltliche und zeitlich befristete Überlassung der vom Anbieter betriebenen Software („Software“) über das Internet („Software‑as‑a‑Service“) sowie die zugehörigen Betriebs‑, Wartungs‑ und Supportleistungen.

1.2    Es findet keine physische Überlassung der Software statt. Der Zugang erfolgt ausschließlich über eine vom Anbieter bereitgestellte Web‑ oder Mobile‑Applikation.

2.    Leistungen des Anbieters

2.1    Der Anbieter gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer über Browser oder mobile App am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums).

2.2    Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software im vertragsgemäßen Zustand. Der Funktionsumfang sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.

2.3    Die Verfügbarkeit der Software steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit der von Dritt-Anbietern betriebenen LLM- oder Cloud-Services. Ausfälle dieser Upstream-Provider gelten – vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters – nicht als vom Anbieter zu vertretende Störungen.

2.4    Der Kunde kann die Anzahl berechtigter Nutzer während der Laufzeit nach den Konditionen des Angebots erhöhen oder reduzieren. Soweit der Kunde dies nicht selbst administrieren kann, stellt der Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten unverzüglich elektronisch zur Verfügung.

2.5    Der Anbieter darf die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere an geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder IT‑Sicherheitsanforderungen anpassen. Der Anbieter berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und informiert über wesentliche Updates rechtzeitig. Führt eine Änderung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

2.6    Eine Anpassung der Software an individuelle Bedürfnisse oder die IT‑Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2.7    Der Anbieter führt regelmäßige Wartungen durch und informiert den Kunden hierüber mit angemessenem Vorlauf. Wartungen erfolgen grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden, es sei denn zwingende Gründe erfordern einen anderen Zeitpunkt.

2.8    Der Anbieter betreibt die Software in einer nach dem Stand der Technik gesicherten Umgebung und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zum Schutz der Kundendaten.

2.9    Der Anbieter führt regelmäßige, mindestens wöchentliche, Datensicherungen durch und bewahrt die Back‑ups dreißig (30) Tage auf. Ein Roll‑back auf einen vorherigen Datenstand erfolgt nur bei vom Anbieter zu vertretendem Datenverlust.

2.10    Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten. Binnen 30 Tagen nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden sämtliche Kundendaten einmalig kostenlos in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON oder CSV) zum Download bereit. Weitergehende Umzugsleistungen werden nach Aufwand vergütet.

2.11    Vom Anbieter unentgeltlich bereitgestellte Zusatzfunktionen dürfen jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt oder durch gleichwertige Funktionen ersetzt werden; Minderungs- oder Ersatzansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.

3.    Nutzungsrechte an der Software

3.1    Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software während der Vertragslaufzeit in dem im Vertrag vereinbarten Umfang durch die benannten Nutzer zu nutzen.

3.2    Eine Nutzung für Zwecke Dritter, insbesondere Vermietung, Vertrieb oder öffentliche Zugänglichmachung, ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

3.3    Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, bearbeiten, übersetzen oder verändern, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§ 69e UrhG).

3.4    Soweit und solange an den durch die Software generierten Inhalten (»Output«) nach anwendbarem Recht urheber-, leistungsschutz- oder sonstige Ausschließlichkeitsrechte entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden hieran ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur eigenen geschäftlichen Verwendung ein. Dieses Nutzungsrecht besteht vorbehaltlich der Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweils eingesetzten Modell- oder Service-Provider (z. B. OpenAI, Mistral, Anthropic). Der Kunde trägt die Verantwortung, den Output auf etwaige Rechtsverletzungen Dritter zu prüfen, bevor er ihn veröffentlicht oder kommerziell verwertet. Der Anbieter behält sämtliche Rechte an den zugrunde liegenden Modellen, Prompt-Vorlagen, Frameworks und sonstigen Werkzeugen.

4.    Nutzungsrechte an Kundendaten

4.1    Alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten verbleiben ausschließlich beim Kunden. Der Anbieter verarbeitet, speichert und stellt die Kundendaten nur insoweit dar, wie dies zur Vertragserfüllung, Fehlerbehebung oder Produktqualitätssicherung erforderlich ist. Eine Nutzung zu anderen Zwecken – insbesondere Schulung oder Betrieb von KI‑Modellen, Marketingaktivitäten oder Weitergabe an Dritte – ist ausgeschlossen. Sämtliche Kundendaten gelten als vertrauliche Informationen gemäß § 8 Teil A.

4.2    Der Anbieter bewahrt Kundendaten nicht länger auf als zur Vertragserfüllung notwendig. Spätestens dreißig (30) Tage nach Vertragsende werden alle Kundendaten und etwaige Sicherungskopien aus den Systemen des Anbieters gelöscht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4.3    Alle Rechte, Titel und Interessen an den Daten verbleiben beim Kunden. Der Anbieter erwirbt keine Rechte oder Lizenzen, um die Daten für andere Zwecke als die des Vertrages zu verwenden.

5.    Support

5.1    Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 

6.    Service Levels; Störungsbehebung

6.1    Der Anbieter gewährleistet eine Gesamtverfügbarkeit der Software am Übergabepunkt von 99 % im Jahresmittel. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

6.2    Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software ohne wesentliche Einschränkung zu nutzen. Wartungsfenster bis zu acht (8) Stunden pro Monat sowie Störungen, die innerhalb der vereinbarten Behebungsfristen behoben werden, gelten als verfügbare Zeiten. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum.

6.3    Der Kunde meldet Störungen unverzüglich unter den im Angebot angegebenen Kontaktdaten. Störungsmeldungen werden Montag bis Freitag (Feiertage am Sitz des Anbieters ausgenommen) von 9:00 bis 18:00 Uhr CET entgegengenommen ("Servicezeiten").

6.4    Der Kunde stuft Störungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters wie folgt ein:

  • Kategorie 1 (kritisch): Ausfall der Software oder wesentlicher Teile, eine Nutzung ist vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen.
  • Kategorie 2 (hoch): Beeinträchtigung, die eine sinnvolle Nutzung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlaubt.
  • Kategorie 3 (normal): Sonstige Störungen mit unwesentlicher Beeinträchtigung der Nutzung.

6.5    Reaktionszeiten des Anbieters ab Eingang der Störungsmeldung:

  • Kategorie 1: zwei (2) Stunden
  • Kategorie 2: vier (4) Stunden
  • Kategorie 3: ein (1) Werktag

6.6    Behebungsfristen (bzw. Bereitstellung eines Work‑Arounds):

  • Kategorie 1: 24 Stunden
  • Kategorie 2: fünf (5) Kalendertage
  • Kategorie 3: mit der nächsten regulären Programmversion

6.7    Bei Störungen der Kategorie 1 oder 2 stellt der Anbieter, falls eine endgültige Behebung nicht innerhalb der Frist möglich ist, eine angemessene Behelfslösung (Work‑Around) bereit.

6.8    Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeitszusage gemäß 6.1, erhält der Kunde Service Credits in Höhe von 5 % der monatlichen SaaS‑Gebühr je angefangene 1 % Unterschreitung, maximal jedoch 20 % der monatlichen Gebühr. Service Credits werden mit der nächsten Rechnung verrechnet; weitergehende Ansprüche sind auf die in § 9 Teil A vereinbarten Haftungshöchstbeträge begrenzt.

6.9    Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor bei planmäßigen Wartungsfenstern, bis zu 24 Stunden/Monat, üblich jedoch nicht mehr als 8 Stunden/Monat), die mit einem Vorlauf von 48 Stunden angekündigt und vorzugsweise zwischen 0:00–7:00 Uhr am Wochenende durchgeführt werden.

6.10    Die Fristen nach 6.5 und 6.6 beginnen mit Eingang der qualifizierten Fehlermeldung des Kunden. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Störungskategorie bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Einstufung; gelingt dies nicht, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen. Verlangt der Kunde eine Herabstufung und erweist sich diese als unzutreffend, erstattet der Kunde den dadurch verursachten Mehraufwand.

7.    Pflichten des Kunden

7.1    Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und so aufzubewahren, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

7.2    Der Kunde verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.

7.3    Der Kunde wird die einzustellenden Daten vor Übertragung in die Software mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutz prüfen.

7.4    Der Kunde führt in eigener Verantwortung regelmäßige, angemessene Datensicherungen seiner lokal vorgehaltenen Rohdaten durch.

7.5    Es ist untersagt, automatisierte Verfahren (Bots, Scripts, Scraper, Browser-Automation) einzusetzen, die Nutzeraktivitäten simulieren, Massendaten extrahieren oder Zugriffsbeschränkungen umgehen. Bei Verstoß ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung des betreffenden Accounts berechtigt; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.6    Der Kunde wird KI-Funktionen des Anbieters nicht in Bereichen einsetzen, die nach geltendem KI-Recht unzulässig oder als Hochrisiko eingestuft sind, es sei denn, sämtliche gesetzliche Vorgaben dafür werden eingehalten.

8.    Wartung und Updates

8.1    Regelmäßige Wartungen finden, sofern möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden statt und werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt.

8.2    Der Anbieter verpflichtet sich, kritische Sicherheits‑Updates unverzüglich einzuspielen und den Kunden über daraus resultierende, ungeplante Downtimes zu informieren.

9.    Gewährleistung

9.1    Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der Software. Ein Mangel liegt nur vor, wenn Funktionen dauerhaft und reproduzierbar von der in Angebot und Leistungsbeschreibung vereinbarten Beschaffenheit abweichen.

9.2    Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Feststellung, in Textform unter Beifügung aussagekräftiger Informationen (z. B. Fehlermeldungen, Logs, Screenshots) zu rügen.

9.3    Der Anbieter wird nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beseitigen und kann zunächst eine zumutbare Work‑Around‑Lösung bereitstellen. Schlägt die Nachbesserung auch nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern. Das Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB) besteht erst nach endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung.

9.4    Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Software vornimmt, sie außerhalb der freigegebenen Systemumgebung betreibt oder gegen Nutzungsregeln verstößt. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit sowie Beeinträchtigungen, die innerhalb der in § 6 zugesagten Service Levels liegen, begründen keine Mängelansprüche. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Meldung des Mangels.

10.    Vergütung und Zahlungsmodalitäten

10.1    Die SaaS‑Gebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus fällig.

10.2    Der Kunde kann während der laufenden Vertragsperiode die Anzahl der Nutzerlizenzen erweitern; die zusätzliche Gebühr wird anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet.

10.3    Die Vergütung erhöht sich jeweils zu Beginn jeder neuen Vertragsperiode automatisch um fünf (5) Prozent, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde kann der Erhöhung widersprechen, indem er den Anbieter spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform informiert. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Zugang des Widerspruchs in Textform zu kündigen oder den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.

11.    Laufzeit und Kündigung

11.1    Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der SaaS‑Vertrag mit Unterzeichnung und hat eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

11.2    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholtem, erheblichem Zahlungsverzug oder gravierenden Verstößen gegen Nutzungsrechte vor.

11.3    Die Kündigung dieses Vertrages bedarf der Textform.

12.    Schlussbestimmungen (Teil B)

12.1    Diese Ergänzungsbedingungen finden vorrangig Anwendung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A)

12.2    Sollten einzelne Regelungen dieses Teil B unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 

1.    Anwendungsbereich

1.1    Teil C regelt alle Beratungs‑, Workshop‑, Projekt‑ und Interims‑Management‑Leistungen des Anbieters, insbesondere das Produkt „Chief AI Officer as a Service“ (CAIO‑aaS), bei dem der Anbieter fortlaufend strategische und operative Aufgaben im Bereich Data/AI beim Kunden übernimmt.

1.2    Die Leistungen können – je nach Angebot – als

  • Retainer (laufende Beratungs‑/Interims‑Leistungen auf Monats‑ oder Jahresbasis) oder
  • Projekt/Festpreis (klar abgegrenzter Werk‑ oder Meilenstein‑Scope) vereinbart werden.

2.    Leistungsbeschreibung & Durchführung

2.1    Art, Umfang, Deliverables und Zeitplan ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Statement of Work ("SOW").

2.2    CAIO‑aaS‑Retainer: Der Anbieter stellt dem Kunden einen oder mehrere erfahrene AI‑Berater als „virtuellen Chief AI Officer“ zur Verfügung. Leistungsinhalte können u. a. Strategie‑Roadmaps, Use‑Case‑Evaluation, Modell‑Governance, Supplier‑Auswahl, Budget‑Monitoring, Interim‑Management von Data‑Teams, sowie Implementierungs‑begleitung umfassen. Der Retainer wird in Consulting‑Tagen oder Stunden pro Monat definiert und monatlich abgerufen.

2.3    Projekt‑/Workshop‑Leistungen: Deliverables (z. B. Datenpipelines, Proof‑of‑Concepts, Dashboards) werden als Werkleistungen mit Abnahme (§ 3) erbracht. Der Anbieter kann Hardware‑ und Cloud‑Ressourcen seiner eigenen Infrastruktur einsetzen, sofern dies im Angebot vereinbart ist.

2.4    Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen (§ 4.3 Teil A). Für Ressourcen, die unter § 60 SGB IX fallen, verpflichtet sich der Anbieter, nur geeignete Dienstleister einzusetzen.

2.5    Der Anbieter darf allgemein gehaltene Methoden, Algorithmen, Prompt-Bibliotheken, Templates und sonstiges Know-how, das nicht ausschließlich für den Kunden individualisiert wurde, auch nach Vertragsende frei nutzen, sofern keine vertraulichen Kundendaten offengelegt werden.

2.6    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Anbieter Inhalt und Methodik der Beratungsleistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

3.    Abnahme & Deliverables (bei werkvertraglichen Leistungen)

3.1    Der Anbieter zeigt dem Kunden die Fertigstellung jedes abnahmefähigen Deliverables in Textform an. Der Kunde hat fünf (5) Werktage Zeit, das Deliverable zu prüfen und dem Anbieter eine konkrete, nachvollziehbare Mängelliste zu übermitteln. Beginnt der Kunde vor Ablauf dieser Frist mit einer produktiven Nutzung, gilt das Deliverable als abgenommen.

3.2    Unterbleibt innerhalb der Frist eine form- und fristgerechte Beanstandung oder weist die Beanstandung lediglich unwesentliche Abweichungen auf, gilt die Abnahme als erfolgt („fiktive Abnahme“). Unwesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

3.3    Verweigert der Kunde die Abnahme, muss er dies schriftlich begründen. Nach einer einmaligen Nachbesserung und erneuter Bereitstellung gilt das Deliverable als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen erneut wesentliche Mängel rügt.

3.4    Der Kunde willigt ein, dass Online-Meetings zu Qualitätszwecken aufgezeichnet werden dürfen. Bei Widerspruch erfolgt keine Aufzeichnung; in diesem Fall kann der Anbieter stattdessen eine schriftliche Zusammenfassung zur Verfügung stellen.

4.    Vergütung, Change‑Requests & Spesen

4.1    Retainer‑Modelle: Die monatliche Grundvergütung deckt die im Angebot definierten Consulting‑Tage ab. Zusatztage werden nach Stundensatz oder Tagessatz gemäß Preisliste berechnet.

4.2    Projekt‑/Festpreis: Sofern nicht anders vereinbart, wird nach festem Meilenstein‑Zahlungsplan abgerechnet. Liegt Time‑&‑Material zugrunde, sind wöchentliche Timesheets entscheidend.

4.3    Change‑Request‑Verfahren:

4.3.1    Jede Partei kann jederzeit in Textform einen Change Request einreichen.

4.3.2    Der Anbieter prüft den Änderungswunsch und unterbreitet dem Kunden binnen fünf (5) Werktagen ein CR‑Angebot, das folgende Punkte enthält: (a) präzisierte Leistungsbeschreibung, (b) Auswirkungen auf Termine, (c) Mehr‑ bzw. Mindervergütung, (d) Kosten der CR‑Analyse. Die CR‑Analyse ist stets vergütungspflichtig, auch wenn der CR anschließend nicht beauftragt wird.

4.3.3    Der Kunde hat zehn (10) Kalendertage Zeit, das Angebot anzunehmen. Schweigt der Kunde oder lehnt er ab, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang; die bis dahin angefallenen Analyse‑ und Prüfkosten werden gemäß Preisliste abgerechnet.

4.3.4    Mit fristgerechter Annahme wird das CR‑Angebot Vertragsbestandteil. Sämtliche vereinbarten Fristen verlängern sich mindestens um den zusätzlichen Aufwand zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

4.3.5    Hält der Anbieter einen CR technisch oder wirtschaftlich für unzumutbar, kann er ihn ablehnen oder nur unter Anpassung wesentlicher Vertragsparameter annehmen.

4.4    Reise‑ und Übernachtungskosten sowie notwendige Dritt‑Lizenzen werden gegen Nachweis weiter­belastet, wenn sie im Angebot als erstattungsfähig ausgewiesen sind.

4.5    Bei Retainer‑Modellen erhöht sich die Vergütung jeweils zum Jahrestag des Retainer‑Beginns automatisch um fünf (5) Prozent, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde kann dieser Erhöhung widersprechen, indem er den Anbieter spätestens drei (3) Monate vor dem jeweiligen Jahrestag des Retainer‑Beginns in Textform informiert. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen in Textform zu kündigen oder den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen.

4.6    Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf (12) Monate danach keine vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter oder wesentlichen Subunternehmer ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters anzustellen oder unmittelbar zu beauftragen. Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Brutto-Monatsvergütungen des betreffenden Mitarbeiters fällig.

5.    Pflichten des Kunden

5.1    Der Kunde benennt projektverantwortliche Ansprechpartner und verschafft dem Anbieter rechtzeitig Zugang zu allen erforderlichen Daten, Systemen und Räumlichkeiten.

5.2    Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der vom Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten‑Sets; § 8 Teil A (Datenschutz‑Freistellung) gilt entsprechend.

5.3    Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Zugänge, nicht bereitgestellte Daten), verschieben sich Termine mindestens um den Verzögerungs­zeitraum zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.

5.4    Bricht der Kunde ein beauftragtes Projekt ohne schuldhaftes Zutun des Anbieters ab, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt alle dem Anbieter bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie eine Pauschale von 30 % des Restauftragswerts.

6.    Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

6.1    Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Für generische Bausteine, Frameworks oder vorbestehende Komponenten behält der Anbieter alle Rechte; der Kunde erhält daran ein nicht exklusives Nutzungsrecht.

6.2    Der Anbieter behält sich an generischen Vorlagen, Komponenten, Methoden und vorbestehender Software alle Rechte vor. Soweit Open-Source-Software zum Einsatz kommt, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen vorrangig; der Anbieter informiert den Kunden auf Wunsch über Art und Umfang.

7.    Haftung & Gewährleistung

7.1    Beratungs- und Dienstleistungsverträge sind reine Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Der Anbieter schuldet hierbei keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche wegen bloßer Dienstleistungsmängel sind – vorbehaltlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

7.2    Werkvertragliche Deliverables unterliegen der Sach‑ und Rechtsmängelhaftung gemäß § 634 Nr. 1–2, § 635 BGB mit folgenden Beschränkungen:

  1. Gewährleistungsfrist: sechs (6) Monate ab Abnahme;
  2. der Anbieter hat ein Recht auf zweimalige Nachbesserung. Erst nach endgültigem Fehlschlagen kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten;
  3. die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausgeschlossen.

7.3    Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach den Haftungsbeschränkungen des § 9 Teil A; darüber hinaus sind sie ausgeschlossen.

8.    Laufzeit & Kündigung

8.1    Retainer: Sofern nicht anders vereinbart, laufen Retainer‑Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten und können anschließend jeweils zum Monatsende mit Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.2    Projektverträge: Enden automatisch mit Abnahme des letzten Deliverables und vollständiger Vergütung.

8.3    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.    Schlussbestimmungen (Teil C)

9.1    Diese Ergänzungsbedingungen finden vorrangig Anwendung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A)

9.2    Sollten einzelne Regelungen dieses Teil C unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt