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DATEV Cloud Umstellung: muss deine KI-Strategie warten?

DATEV zieht ab 2026 schrittweise in die Cloud, nennt aber bewusst keinen Fahrplan. Warum deine KI-Einführung trotzdem nicht auf die Umstellung wartet.

Kanzleibüro im Morgenlicht: vorn ein unberührter Arbeitsplatz, dahinter arbeitet jemand bereits, Thema DATEV Cloud Umstellung

Ein Kanzleipartner öffnet das DATEV Umstellungscockpit und sucht das eine Datum: Wann ist meine Kanzlei dran? Er findet es nicht. Das liegt nicht an ihm. DATEV zeigt die Umstellungen dort an, „sobald ihr Umstellungszeitraum bekannt ist", und für die großen Bereiche ist er das bei den meisten Kanzleien noch nicht.

Damit ist die Frage dahinter im Grunde schon beantwortet. Nein, deine KI-Einführung muss nicht warten, bis die Umstellung auf die DATEV Cloud durch ist. Ein Projekt an einen Termin zu hängen, den der Hersteller selbst nicht nennt, ist keine Planung. In DATEVs Umstellungskommunikation ist bislang genau ein Termin verbindlich datiert, und er betrifft die Anlage EÜR.

Was bei der DATEV Cloud Umstellung wirklich feststeht

Die Richtung ist eindeutig und öffentlich. DATEV schreibt: „Ab 2026 ziehen die DATEV-Lösungen schrittweise um, die On-Premises-Varianten laufen aus". Auf derselben Seite steht der Satz, der für deine Planung mehr aussagt als jede Terminliste: „Neue Entwicklungsschwerpunkte aber setzt DATEV nur noch in der Cloud."

Auch die Reihenfolge ist benannt: „Ab Herbst 2026 nimmt die Umstellung im Bereich Kanzleimanagement (bisher: Eigenorganisation) Fahrt auf, es folgen Bereiche wie Lohn, Finanzbuchhaltung und Steuern." Termine für Lohn, Finanzbuchhaltung und Steuern nennt DATEV an dieser Stelle nicht. Zu DATEV Lohn heißt es auf der Vorankündigungsseite wörtlich: „Sobald genauere Informationen zu Pilotierungs- und Marktfreigabezeitpunkten vorliegen, werden wir an dieser Stelle informieren." Für DATEV Rechnungswesen steht dort ebenfalls kein Datum.

Konkret angekündigt sind für 2026 unter anderem das Umstellungscockpit zu Jahresbeginn und DATEV Kanzleimanagement basis für den Herbst, die erweiterte Variante plus später im Jahr. Wie belastbar solche Angaben sind, verrät die Wortwahl auf der Ausblick-Seite: „Freigabe für zweites Halbjahr 2026 geplant", „Freigabe für Q3|2026 geplant", „voraussichtlich". Das sind Ankündigungen einer Produktentwicklung, keine Zusagen an deine Kanzlei.

Bislang der einzige datierte Zwangspunkt der Umstellung: die Anlage EÜR ab VZ 2026

Wenn du für die interne Diskussion einen Termin brauchst, an dem der Weg in die Cloud verpflichtend wird, dann diesen. DATEV formuliert ihn unmissverständlich: „Ab 01.01.2027 (ab VZ 2026) erfolgt die Bearbeitung der Anlagen EÜR, AVEÜR, SZ, SE und AVSE ausschließlich über die Cloud-Anwendung EÜR Steuern." Für den Veranlagungszeitraum 2025 gibt es die Wahl noch: „Bis 31.12.2026 (VZ 2025) können Sie für jeden Betrieb wählen, ob Sie die neue Cloud-Anwendung EÜR Steuern nutzen oder den bisherigen Weg" gehen. Danach stehen diese Anlagen in den bisherigen Programmen „dann nicht mehr zur Verfügung".

Das ist ein schmaler Ausschnitt des Kanzleialltags. Praktisch heißt es trotzdem, dass ein Teil deines Teams 2027 in einer DATEV-Cloud-Anwendung arbeitet, völlig unabhängig davon, wann das Kanzleimanagement bei euch dran ist. Auffällig ist eher, was daneben fehlt. Für die großen Bereiche gibt es diese Klarheit bislang nicht.

Warum DATEV dir keinen Termin nennt

DATEV sagt das offen. Auf die eigene Frage „Warum gibt es keinen festen Zeitplan für den Umzug?" antwortet die Genossenschaft, sie gebe „bewusst keinen Fahrplan für mehrere Jahre heraus. Dies würde der Produktentwicklung die nötige Flexibilität nehmen." Aus Herstellersicht ist das nachvollziehbar. Für die Kanzlei bedeutet es Fremdtaktung.

Den eigenen Termin erfährst du, wenn DATEV ihn bekannt gibt. Im Umstellungscockpit siehst du „alle für Ihre Kanzlei relevanten Umstellungen, sobald ihr Umstellungszeitraum bekannt ist, auf einen Blick", der Ablauf ist in fünf Phasen beschrieben: Grundlagen schaffen, Information, Vorbereitung, Umstellung, Produktivbetrieb. Für den Wechsel von Eigenorganisation auf Kanzleimanagement schreibt DATEV: „Sie werden von DATEV informiert, wenn Sie auf DATEV Kanzleimanagement umstellen können." Dieselbe Seite räumt ein, dass Kanzleien mit komplexeren Nutzungsszenarien, etwa mit DATEV Eigenorganisation comfort, teilweise Funktionen brauchen, die in DATEV Kanzleimanagement basis noch nicht vollständig verfügbar sind. Diese Offenheit ist angenehm ehrlich, sie ändert aber nichts an der Taktung.

Ein Hinweis für die Partnerrunde: Eine Projektdauer in Monaten, wie sie in Beiträgen zur Umstellung kursiert, steht in keiner der DATEV-Primärquellen zur Umstellung. Sie kann eine brauchbare Erfahrungsschätzung sein, aus dem eigenen Systemhaus oder von Kanzleien, die schon weiter sind. Eine Zusage über euren Umstellungszeitraum ist sie damit nicht. Wer seine KI-Einführung hinter ein Projekt stellt, dessen Ende der Hersteller bewusst nicht datiert, verschiebt sie auf unbestimmte Zeit.

„Cloud geht bei uns nicht": Was von diesem Einwand bleibt

Dieser Satz fällt in vielen Kanzleien, meistens von jemandem, der es ernst meint und gute Gründe hat. Er verliert seinen Anker, aber langsam. Zu den bestehenden Programmen schrieb das DATEV magazin am 24.10.2024: Sie bleiben „in dieser Übergangsphase selbstverständlich funktionsfähig und auf einem aktuellen gesetzlichen Stand, sodass zu jeder Zeit verlässliche Software zur Verfügung steht". Im selben Beitrag steht: „Die Entwicklung des Produktportfolios in die Cloud ist kein Prozess, der von jetzt auf gleich erledigt werden kann." Es schaltet also niemand kurzfristig etwas ab.

Was kippt, ist die Grundsatzposition. Wenn der Hersteller der Kernsoftware neue Entwicklungsschwerpunkte nur noch in der Cloud setzt, wird aus „wir arbeiten grundsätzlich nicht in der Cloud" auf Sicht eine Abwartehaltung mit Verfallsdatum. Das ist der Grund, warum das Thema jetzt in die Partnerrunde gehört und nicht erst, wenn das Cockpit euren Termin anzeigt.

Ein Missverständnis muss man an dieser Stelle ausräumen: Dass die eigene Kanzleisoftware in die Cloud zieht, ist kein berufsrechtlicher Freibrief für andere Anbieter. § 62a StBerG knüpft am einzelnen Dienstleister an, nicht am Betriebsmodell. Der Zugang zu fremden Geheimnissen ist nur zulässig, „soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist" (Abs. 1), der Dienstleister ist „sorgfältig auszuwählen" (Abs. 2), und es braucht einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung (Abs. 3). Umgekehrt gilt genauso: Ein generisches Tool wird dadurch nicht pauschal unzulässig, es ist prüfpflichtig wie jeder andere Dienstleister auch. Wie diese Prüfung bei KI-Anbietern konkret aussieht, haben wir in der Anbieterprüfung nach § 62a StBerG aufgeschrieben.

Wer wartet, wartet zweimal: DATEV koppelt seine KI an die Cloud

Diese Seite der Sache fehlt in den meisten internen Diskussionen. In der FAQ zum Umzug in die Cloud schreibt DATEV: „Erst die Cloud schafft die technischen Voraussetzungen, um KI-gestützte Funktionen sicher, skalierbar und in Echtzeit nutzen zu können." Wer auf die Migration wartet, um danach KI einzuführen, wartet damit auch auf die DATEV-eigene KI. Zweimal dasselbe unbekannte Datum.

Was heute schon da ist, ist der Copilot. „Seit Mai 2026 steht DATEV Copilot in MyDATEV als zentraler KI-Assistent zur Verfügung." Er erstellt Texte aus Stichpunkten oder Spracheingabe, übersetzt, strukturiert und fasst hochgeladene Dokumente zusammen, dazu kommen Promptbibliothek, Websuche und der Service-Assistent. Laut DATEVs KI-Seite soll er „im weiteren Verlauf von 2026 schrittweise über die Headernavigation in allen DATEV-Cloud-Lösungen integriert" werden.

Die Grenzen benennt DATEV selbst, und zwar offener als viele Anbieter am Markt: „Strukturierte Datensätze wie BWAs, Tabellen oder andere Auswertungen können derzeit nicht analysiert werden." Dazu die Obergrenze von 1.000 Seiten je Dokument. Das ist ein Assistent für Aufgaben innerhalb der DATEV-Welt, und dafür ist er gebaut.

Der Arbeitsplatz einer Kanzlei ist breiter als diese Welt. Die Mandantenanfrage zur Betriebsaufspaltung, der 40-seitige Bescheid mit seinen Folgeabweichungen, der Entwurf für ein Übergabeprotokoll, die Frage einer Kollegin, die vor zwei Jahren schon einmal jemand beantwortet hat und die niemand mehr findet. Ein Kanzleileiter hat es uns in einem Erstgespräch so gesagt: „Auf DATEV können wir nicht warten."

Was du in den nächsten zwölf Monaten aufbauen kannst

Der Teil, auf den es dabei ankommt, ist die Fachtiefe, und sie muss nachprüfbar sein. Ein Steuerberater haftet für seine Auskunft persönlich, deshalb ist eine Antwort ohne Fundstelle für ihn wertlos, egal wie flüssig sie klingt. Eine Kanzlei hat uns nach einem Test genau das gespiegelt: Die Quellen waren nicht direkt verlinkt und die Jahresangaben bei den Rechtsgrundlagen inkonsistent, und damit war die Antwort für die Akte unbrauchbar. In ASCADI läuft eine Frage zur Betriebsaufspaltung deshalb über den Steuergeneralist Pro, der auf dem steuerlichen Fachstand antwortet, die DATEV-Buchungslogik kennt und über Websuche und Deep Research aktuelle Quellen heranzieht statt allein des Trainingsstands, damit du die Fundstelle aufmachen und gegenprüfen kannst, bevor du es dem Mandanten sagst. Den letzten Abgleich macht weiterhin der Mensch. Darin liegt der Unterschied zu ChatGPT, Copilot oder Langdock, und er zeigt sich selten in der Demo und fast immer beim vierten schwierigen Fall. Welche Werkzeugklassen es überhaupt gibt und wofür sie taugen, steht im Vergleich der KI-Tools für Steuerberater.

Bleibt der Datenweg, und da ist Ehrlichkeit angebracht. Die häufigste Frage in unseren Erstgesprächen lautet: „Gibt es eine Anbindung an das DATEV-DMS, damit wir die Dokumente nicht jedes Mal manuell hochladen müssen?" Eine fertige native DATEV-Anbindung haben wir heute nicht, die steht bei uns auf der Roadmap, und wir verkaufen sie nicht als vorhanden. Was heute läuft, sieht am Beispiel einer Bescheidprüfung so aus: Der Bescheid geht als Export aus dem DMS in die KI, wird gegen eure Sollwerte geprüft, der Bescheidprüfer sortiert, welche Abweichung die Ursache ist und welche nur ihre Folge, und das Ergebnis geht als Notiz oder als Entwurf für den Einspruch zurück in den Vorgang. Für wiederkehrende Fälle lässt sich der Weg vom Export bis in die KI über n8n automatisieren, damit niemand Dateien von Hand schiebt. Für den Datenaustausch mit Drittsoftware hält DATEV eigene Schnittstellen bereit, on-premises DATEVconnect und für die Cloud die DATEV-Datenservices als „Online-Schnittstellen für die DATEV-Cloud" mit Datenfluss in beide Richtungen, eingerichtet über den DATEV-Marktplatz. Diesen Weg nutzen wir heute nicht. Unsere Erwartung ist, dass die Umstellung die Anbindungsfrage über die Zeit eher leichter macht, weil DATEV die Online-Schnittstellen dort selbst baut.

Der Aufwand ist dabei kleiner, als er in der Partnerrunde klingt, denn ein Teil dieser Arbeit läuft bei euch längst, nur unkontrolliert. „Aktuell läuft alles über private Accounts, diesen Wildwuchs müssen wir in den Griff bekommen", hat uns ein Kanzleileiter gesagt, und der Satz fällt regelmäßig. Ihr rahmt also eine Nutzung, die es schon gibt: Anwendungsfälle festlegen, eine KI-Richtlinie schreiben, die im Haus auch akzeptiert wird, zwei oder drei Abläufe finden, bei denen die Zeitersparnis messbar ist. Unsere Empfehlung ist, mit einer Pilotgruppe aus zwei oder drei Bereichen zu starten statt mit einem Rollout über die ganze Kanzlei. Diese Arbeit hängt an euren Prozessen und überlebt jede Migration.

Auch finanziell ist das nach unserer Erfahrung eine andere Größenordnung als ein Migrationsprojekt. Abgerechnet wird pro Arbeitsplatz, mit Staffeln, ihr müsst also nicht die ganze Kanzlei lizenzieren, um anzufangen. Das ist eine laufende Position im Betrieb, kein Budget, das erst im nächsten Wirtschaftsplan Platz finden muss. Wer sortieren will, wo die eigene Kanzlei beim Thema KI insgesamt steht, findet die größeren Linien im Zukunftskompass KI in der Steuerberatung 2026.

Wenn ihr das in der Partnerrunde sortieren wollt, reicht dafür meistens ein kurzes Gespräch, um zu klären, ob überhaupt etwas gegen den Start spricht.

Das Umstellungscockpit sagt dir irgendwann, wann DATEV bei dir umzieht. Was deine Leute bis dahin gelernt haben, steht in keinem Cockpit.

Häufige Fragen zur DATEV Cloud Umstellung

Muss meine Kanzlei in die DATEV-Cloud?
In der Richtung ja, im Zeitpunkt offen. DATEV schreibt: „Ab 2026 ziehen die DATEV-Lösungen schrittweise um, die On-Premises-Varianten laufen aus", neue Entwicklungsschwerpunkte setzt DATEV nur noch in der Cloud. Ein verbindlich datiertes Umstellungsdatum nennt DATEV bislang für einen Bereich: „Ab 01.01.2027 (ab VZ 2026) erfolgt die Bearbeitung der Anlagen EÜR, AVEÜR, SZ, SE und AVSE ausschließlich über die Cloud-Anwendung EÜR Steuern." Für alle anderen Bereiche ist die Richtung angekündigt, der Termin für die einzelne Kanzlei aber nicht.
Wann ist meine Kanzlei mit der Umstellung dran?
Über das DATEV Umstellungscockpit, und erst dann, wenn DATEV den Zeitraum bekannt gibt. DATEV formuliert es so: „Im DATEV Umstellungscockpit sehen Sie alle für Ihre Kanzlei relevanten Umstellungen, sobald ihr Umstellungszeitraum bekannt ist, auf einen Blick." Einen mehrjährigen Gesamtplan gibt es dazu nicht, das sagt DATEV selbst: Man gebe „bewusst keinen Fahrplan für mehrere Jahre heraus", weil das der Produktentwicklung die nötige Flexibilität nähme. Kursierende Angaben zur Projektdauer können brauchbare Erfahrungswerte sein, in den DATEV-Primärquellen stehen sie nicht.
Was passiert mit unseren DATEV-Programmen, die lokal installiert sind?
Sie laufen in der Übergangsphase weiter. Das DATEV magazin schrieb am 24.10.2024 zu den bestehenden On-Premises-Produkten: „Sie bleiben in dieser Übergangsphase selbstverständlich funktionsfähig und auf einem aktuellen gesetzlichen Stand, sodass zu jeder Zeit verlässliche Software zur Verfügung steht." Es wird also nichts kurzfristig abgeschaltet. Gleichzeitig gilt der DATEV-Satz, dass neue Entwicklungsschwerpunkte nur noch in der Cloud gesetzt werden, der Funktionsabstand wächst also über die Zeit.
In welcher Reihenfolge planen wir das: erst die DATEV-Umstellung, dann KI?
Diese Reihenfolge kostet euch Zeit, die ihr nicht zurückbekommt. Der Grund liegt im Zeitplan selbst: Euren Umstellungszeitraum gibt DATEV erst über das Umstellungscockpit bekannt, und einen Fahrplan für mehrere Jahre veröffentlicht DATEV nach eigener Aussage bewusst nicht. Wer die KI-Einführung dahinter einreiht, terminiert sie damit auf ein Datum, das niemand kennt. Nach unserer Erfahrung sind die beiden Vorhaben auch nicht vergleichbar groß: Die Migration ist ein IT-Projekt mit Fremdtaktung, die KI-Einführung ist Organisationsarbeit, die ihr selbst taktet und die in vielen Kanzleien über private Accounts längst unkontrolliert läuft. Eine Pilotgruppe aus zwei oder drei Bereichen reicht als Einstieg.
Ist eine Kanzlei mit der DATEV-Cloud berufsrechtlich automatisch auf der sicheren Seite?
Automatisch ist daran nichts. § 62a StBerG knüpft an den einzelnen Dienstleister an, nicht an das Betriebsmodell: Zugang zu fremden Geheimnissen nur, „soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist" (Abs. 1), sorgfältige Auswahl des Dienstleisters (Abs. 2), Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung (Abs. 3). Dass die Kanzleisoftware in die Cloud zieht, ist deshalb kein Freibrief für weitere Anbieter, und umgekehrt macht es andere Anbieter auch nicht pauschal unzulässig. Jeder Dienstleister wird einzeln geprüft. Weiterführend hat die Bundessteuerberaterkammer eine FAQ zu KI im steuerberatenden Berufsstand (Stand 27. Januar 2026) veröffentlicht.
Ersetzt der DATEV Copilot ein eigenes KI-Werkzeug in der Kanzlei?
Für Aufgaben innerhalb der DATEV-Welt ist er dafür gebaut, darüber hinaus nicht. DATEV beschreibt den Copilot als zentralen KI-Assistenten in MyDATEV, verfügbar seit Mai 2026, mit Texterstellung, Übersetzung, Zusammenfassung hochgeladener Dokumente, Promptbibliothek und Websuche. Die Grenzen nennt DATEV dort selbst: „Strukturierte Datensätze wie BWAs, Tabellen oder andere Auswertungen können derzeit nicht analysiert werden", dazu eine Obergrenze von 1.000 Seiten je Dokument. Für Recherche mit nachprüfbaren Fundstellen, komplexe Bescheide, Mandantenkommunikation und den eigenen Wissensspeicher der Kanzlei braucht es einen offenen KI-Arbeitsplatz daneben.
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