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Fast jede Kanzlei nutzt Microsoft 365. Damit steht Copilot praktisch vor der Tür: ein Klick im Admin-Portal, 18 bis 30 Euro pro Nutzer und Monat, und Ihre Mitarbeiter haben einen KI-Assistenten in Word, Outlook und Teams. Die Frage, die Kanzleiinhaber uns in Erstgesprächen am häufigsten stellen: „Wir haben doch Copilot. Brauchen wir überhaupt noch ein weiteres KI-Tool?" Die ehrliche Antwort: Das hängt davon ab, wofür Sie KI einsetzen wollen.

Was Microsoft Copilot in der Kanzlei tatsächlich leistet

Copilot ist kein schlechtes Produkt. Er ist ein starkes Büro-Werkzeug für generische Aufgaben, und das sollte man anerkennen, bevor man über Grenzen spricht.

In Microsoft Teams fasst Copilot Besprechungen zusammen, extrahiert Aufgaben und erstellt Protokolle. Für Kanzleien, die regelmäßig Mandantengespräche per Teams führen, spart das tatsächlich Zeit. In Outlook formuliert er Antwortentwürfe und fasst längere E-Mail-Verläufe zusammen. In Word liefert er brauchbare Erstentwürfe für Standardtexte, etwa Begleitschreiben oder interne Notizen.

Wo es bereits hapert: In Excel ist Copilot nach Einschätzung von Haufe Finance „aktuell nicht zuverlässig nutzbar". Folgeprompts in Word führen laut derselben Quelle gelegentlich zu „unerwünschten Formatierungen oder fehlerhaften Änderungen". Das sind keine Killerargumente, aber Kanzleien sollten wissen, dass Copilot auch bei Büroaufgaben noch Kinderkrankheiten hat.

Warum kennt Copilot kein Steuerrecht?

Microsoft Copilot greift auf Bing und das offene Internet zu. Er hat keinen Zugang zu steuerrechtlichen Fachdatenbanken: kein NWB, kein Haufe Steuer Office, kein Beck-online, keine DATEV-Inhalte. Wenn ein Mitarbeiter Ihrer Kanzlei Copilot eine steuerrechtliche Frage stellt, recherchiert das Tool im selben Internet, das auch Ihre Mandanten nutzen.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Beispiel aus einem unserer Erstgespräche: Ein Gesprächspartner berichtete, er habe Copilot nach dem Verpflegungsmehraufwand für die Schweiz gefragt. Copilot antwortete mit 63 Euro und der Aussage „Das ist 100 % sicher." Der korrekte Betrag laut aktuellem BMF-Schreiben: 70 Euro. Erst nach mehrmaligem Nachfragen räumte das Tool den Fehler ein. Der Gesprächspartner fasste es so zusammen: „Wenn ich mich da nicht darauf verlassen kann, dann macht das gar keinen Sinn. Ich hätte dem Mandanten am Telefon die falsche Auskunft gegeben."

Das ist kein Einzelfall. In mehreren Gesprächen mit Kanzleiinhabern hören wir dasselbe Muster: Copilot liefert bei Steuerfragen Antworten, die plausibel klingen, aber fachlich falsch sind. Warum generische KI-Modelle bei Steuerfragen systematisch versagen, haben wir in einer eigenen Analyse zu ChatGPT und Copilot im Steuerrecht ausführlich dokumentiert. Der Kern des Problems: Copilot präsentiert seine Antworten mit einer Sicherheit, die Nutzer dazu verleitet, nicht mehr gegenzuprüfen.

Kriterium Microsoft Copilot Spezialisierte Steuerrecht-KI
Steuerrechtliche Fachliteratur Kein Zugriff Zugriff auf NWB, Haufe, Beck oder vergleichbare Quellen
BFH-Urteile und BMF-Schreiben Nicht angebunden Kuratierte, aktuelle Urteilsdatenbank
Quellennachweis bei Antworten Selten, oft ungenau Direktverweis auf Paragraf, Urteil oder Kommentarstelle
Aktualität bei Gesetzesänderungen Abhängig von Bing-Index Redaktionell gepflegt, häufig tagesaktuell
Halluzinationsrisiko bei Steuerfragen Hoch (keine Fachquellen als Korrekturanker) Deutlich geringer durch Quellenanbindung

Spezialisierte Anbieter wie Haufe CoPilot Tax, Taxy.io oder ASCADI, die Multi-LLM-Plattform von Visionary Data, setzen genau hier an: Sie arbeiten mit kuratierten Fachquellen statt mit dem offenen Internet.

§203 StGB und Copilot: Möglich, aber kein Selbstläufer

Kann man Copilot §203-konform in der Kanzlei einsetzen? Ja. Aber es passiert nicht automatisch.

Microsoft bietet für Berufsgeheimnisträger ein sogenanntes „Professional Secrecy Amendment" an, eine Zusatzvereinbarung nach §203 Abs. 4 StGB, die den Standardvertrag (Microsoft Customer Agreement) ergänzt. Diese Vereinbarung verpflichtet Microsoft vertraglich zur Geheimhaltung und regelt die Datenverarbeitung im Einklang mit den berufsrechtlichen Anforderungen.

Der Haken: Diese Vereinbarung ist nicht Bestandteil des Standardvertrags. Sie müssen sie aktiv über Ihren CSP-Partner (Cloud Solution Provider) beantragen. Und genau da liegt das Problem für viele Kanzleien. Sie brauchen als kleiner Fisch einen Partner, der sich mit der Materie auskennt, den Prozess kennt und die Vereinbarung für Sie beschafft. Wer seine M365-Lizenzen einfach online kauft oder über einen IT-Dienstleister bezieht, der das Thema nicht auf dem Schirm hat, nutzt Copilot möglicherweise ohne die notwendige vertragliche Absicherung.

Dazu kommt ein zweiter Punkt: Microsoft unterscheidet zwischen Kerndiensten und „optionalen verbundenen Erfahrungen" (Connected Experiences). Nicht alle Copilot-Funktionen fallen zwingend unter die AVV. Kanzleien müssen prüfen, welche Funktionen sie aktiviert haben und ob diese von der Zusatzvereinbarung abgedeckt sind.

Die Praxisrealität: In unseren Gesprächen mit Kanzleiinhabern haben die wenigsten die §203-Zusatzvereinbarung aktiv abgeschlossen. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie nicht wussten, dass es sie gibt oder dass sie sie brauchen.

Was Copilot kostet und was Sie dafür bekommen

Microsoft Copilot ist ein Add-on zur bestehenden M365-Lizenz. Die Copilot-Lizenz allein kostet je nach Plan zwischen 18 und 30 Euro pro Nutzer und Monat. Dazu kommen die M365-Basiskosten. In Summe liegen die Gesamtkosten bei 35 bis 55 Euro pro Nutzer und Monat, abhängig vom gewählten M365-Plan. Ab Juli 2026 steigen die M365-Basispreise zusätzlich.

Für eine Kanzlei mit 20 Mitarbeitenden bedeutet das: 700 bis 1.100 Euro monatlich für ein Tool, das bei E-Mails und Protokollen hilft, aber die zeitintensivsten Aufgaben einer Kanzlei nicht berührt. Steuerrecht-Recherche, Bescheidprüfung, Mandantenbriefe, Vertragsprüfung: all das findet außerhalb von Copilots Kompetenzbereich statt.

Ein Kanzleiinhaber brachte es in einem Gespräch auf den Punkt: „30 Euro pro User ist relativ teuer dafür." Er hatte sich bewusst gegen Copilot Premium entschieden, obwohl er ChatGPT Pro und Perplexity Pro bereits nutzte. Sein Argument: Für generische KI-Aufgaben gibt es günstigere Optionen, und für steuerrechtliche Aufgaben braucht er etwas anderes. Eine Einordnung, welche KI-Tools für welche Kanzleiaufgaben tatsächlich taugen, finden Sie in unserem Vergleich der KI-Tools für Steuerberater 2026.

Drei Fragen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen

Erstens: Nutzen Ihre Mitarbeiter Copilot überhaupt aktiv? Viele Kanzleien buchen Copilot-Lizenzen, aber die tatsächliche Nutzung bleibt gering. Bevor Sie über zusätzliche Tools nachdenken, prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Lizenzen ausgelastet sind. Ein ungenutztes Tool ist das teuerste Tool.

Zweitens: Für welche Aufgaben brauchen Sie KI am dringendsten? Wenn die Antwort „E-Mails und Protokolle" lautet, kann Copilot das abdecken. Wenn die Antwort „Steuerrecht-Recherche, Mandantenarbeit und Wissensmanagement" lautet, brauchen Sie eine Ergänzung mit Fachquellen-Anbindung.

Drittens: Haben Sie die §203-Zusatzvereinbarung mit Microsoft abgeschlossen? Falls nicht, sollten Sie das unabhängig von Ihrer Tool-Entscheidung sofort nachholen. Sprechen Sie Ihren CSP-Partner darauf an. Jede Nutzung von Cloud-KI mit Mandantendaten ohne vertragliche Absicherung nach §203 Abs. 4 StGB ist ein strafrechtliches Risiko.

Wie §203-konforme KI-Nutzung in der Kanzleipraxis aussieht, zeigen wir auf unserer Übersicht KI für Steuerkanzleien.

  • §203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Microsoft 365 Copilot – Pläne und Preise (Stand April 2026)
  • Haufe Finance: „Potenziale und Grenzen von CoPilot im Rechnungswesen" (haufe.de, 2025)
  • NWB: „Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung – mehr als nur ChatGPT und Copilot" (nwb.de, 2025)
  • BStBK FAQ-Katalog KI (Februar 2026)
  • Microsoft Q&A: Professional Secrecy Amendment für Copilot (learn.microsoft.com, 2025)
  • Borns IT-Blog: „Microsoft 365: Preise steigen 2026, KI sei Dank" (borncity.com, Dezember 2025)

Häufige Fragen

Ist Microsoft Copilot für Steuerberater §203-konform?

Microsoft Copilot lässt sich §203-konform betreiben, wenn die Kanzlei das Professional Secrecy Amendment über ihren CSP-Partner abschließt und optionale verbundene Dienste korrekt konfiguriert. Diese Zusatzvereinbarung ist nicht im Standardvertrag enthalten und muss aktiv beantragt werden. Viele Kanzleien nutzen Copilot ohne diese Absicherung, ohne sich des strafrechtlichen Risikos bewusst zu sein.

Kann Microsoft Copilot steuerrechtliche Fragen zuverlässig beantworten?

Microsoft Copilot hat keinen Zugriff auf steuerrechtliche Fachdatenbanken wie NWB, Haufe Steuer Office oder Beck-online. Er recherchiert im offenen Internet und liefert bei Steuerfragen nachweislich fehlerhafte Ergebnisse. Für fachliche Steuerrecht-Recherche sind spezialisierte KI-Tools mit kuratierten Fachquellen notwendig, etwa Haufe CoPilot Tax, Taxy.io oder ASCADI von Visionary Data.

Lohnt sich Copilot für eine Steuerkanzlei mit 20 Mitarbeitenden?

Für generische Büroaufgaben wie E-Mail-Entwürfe, Meeting-Protokolle und Textarbeit kann Copilot Zeitersparnis bringen. Bei 20 Lizenzen à 18 bis 30 Euro fallen jedoch 360 bis 600 Euro monatlich nur für das Copilot-Add-on an, zuzüglich der M365-Basiskosten. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel der täglichen Arbeit tatsächlich in M365 stattfindet und nicht in DATEV, Fachportalen oder spezialisierten Kanzlei-Tools.