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Am 11. Februar 2026 hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) den ersten offiziellen FAQ-Katalog zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in Steuerkanzleien veröffentlicht. 23 Seiten, die Orientierung geben sollen zu Strategie, Tool-Auswahl, Governance und Recht. Unsere Erfahrung aus Beratungsprojekten mit Kanzleien zeigt: Die meisten Kanzleiinhaber haben den Katalog bisher nicht gelesen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aussagen zusammen, ordnet ein, was der Katalog nicht beantwortet, und leitet konkrete Maßnahmen ab.

Fünf Kernaussagen des BStBK FAQ-Katalogs

Der Katalog ist in mehrere Themenbereiche gegliedert: Strategie, Anwendungsfälle, Tool-Auswahl, Qualitätssicherung und Recht einschließlich Berufsrecht und Datenschutz. Fünf Positionen ziehen sich als roter Faden durch das gesamte Dokument.

Erstens: KI ist Verstärker, nicht Ersatz. Die BStBK positioniert KI klar als Werkzeug, das Steuerberatern mehr Zeit für Beratung verschafft, die Qualität der Arbeitsergebnisse erhöht und Routineaufgaben beschleunigt. Die Kammer formuliert das als "Duett mit der Maschine", nicht als Substitution. Für die Frage, ob KI den Steuerberater ersetzen wird, gibt der Katalog eine eindeutige Antwort: Bei komplexen steuerlichen Fragestellungen, individueller Beratung und persönlicher Mandantenbeziehung bleibt der Mensch unersetzbar.

Zweitens: Human-in-the-Loop ist nicht optional. KI-Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft an Mandanten weitergegeben werden. Jede KI-Ausgabe erfordert eine fachliche Prüfung durch den Berufsträger, bevor sie in Steuerbescheide, Mandantenbriefe oder Beratungsdokumente einfließt. Die Verantwortung für die Richtigkeit verbleibt vollständig bei der Kanzlei.

Drittens: Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt. Der Katalog betont, dass der Einsatz von KI-Tools die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach §57 StBerG nicht aufhebt und nicht abschwächt. Wer KI-Anbieter einbindet, denen Mandantendaten zugänglich werden, muss die vertraglichen Grundlagen sorgfältig prüfen. Die Kammer verweist ausdrücklich auf die Gefahr, dass Eingabeinhalte zu Trainingszwecken weiterverwendet werden könnten.

Viertens: Neue Kompetenzen sind erforderlich. Die BStBK benennt Prompt Engineering, also die strukturierte Interaktion mit Sprachmodellen, als neue Kernkompetenz für Kanzleimitarbeiter. Daneben fordert der Katalog Fähigkeiten zur kritischen Bewertung von KI-Ergebnissen und ein Grundverständnis für die Funktionsweise der eingesetzten Systeme.

Fünftens: Risikoanalyse und Dokumentation sind Pflicht. KI-Systeme, die Entscheidungen vorbereiten, müssen transparent dokumentiert werden. Eingaben sollen nachvollziehbar protokolliert, Ergebnisse regelmäßig geprüft werden. Die Kammer fordert einen strukturierten Umgang mit KI, keine Ad-hoc-Nutzung einzelner Mitarbeiter.

Welche Fragen beantwortet der BStBK FAQ-Katalog nicht?

Der Katalog liefert eine solide Grundlage. Für die Umsetzung im Kanzleialltag bleiben allerdings mehrere praxisrelevante Fragen offen.

Thema Im FAQ-Katalog behandelt? Was in der Praxis fehlt
KI als Verstärker, Human-in-the-Loop Ja, ausführlich Grundsätzliche Orientierung vorhanden
Verschwiegenheitspflicht bei KI-Nutzung Ja, allgemein Keine Differenzierung zwischen AVV nach DSGVO und §203-Geheimhaltungsvereinbarung
Konkrete Tool-Empfehlungen oder -Bewertungen Nein Kanzleien brauchen Orientierung bei der Anbieterauswahl
Vertragsmuster oder Checkliste für §203-Konformität Nein Größte Praxislücke für die Umsetzung
Haftung bei fehlerhaften KI-Ergebnissen in Steuerbescheiden Nein Ungeklärte Rechtsfrage mit hoher Relevanz
EU AI Act Art. 4 Schulungspflicht (seit Feb 2025) Nur am Rande Bereits geltendes Recht, konkrete Umsetzungshinweise fehlen

Die auffälligste Lücke betrifft die Differenzierung der Vertragsgrundlagen. Der Katalog adressiert die Verschwiegenheitspflicht, unterscheidet aber nicht zwischen der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO und der strafrechtlich erforderlichen Geheimhaltungsvereinbarung nach §203 Abs. 4 StGB. Für Kanzleiinhaber, die gerade prüfen, ob ihre vertragliche Basis mit einem KI-Anbieter ausreicht, ist das eine entscheidende Differenzierung. In unserem Artikel ChatGPT in der Steuerkanzlei: Erlaubt, geduldet oder strafbar? analysieren wir diesen Punkt im Detail.

Rechtsstand Juli 2025: Warum der Katalog bereits Lücken hat

Ein Detail, das leicht übersehen wird: Der FAQ-Katalog basiert auf dem Rechtsstand Juli 2025. Zwischen Juli 2025 und der Veröffentlichung im Februar 2026 sind mehrere relevante Entwicklungen eingetreten. Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und betrifft auch Kanzleien, die als IT-Dienstleister für Mandanten agieren. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen hat im Juli 2025 das 6. KI-Forum durchgeführt und dabei unter anderem das Konzept gekapselter KI-Umgebungen für Kanzleien vorgestellt. Diese Entwicklungen sind im Katalog nicht abgebildet.

Das schmälert den Wert des Dokuments nicht grundsätzlich. Es bedeutet aber, dass der Katalog als Ausgangspunkt für die eigene Bewertung dienen sollte, nicht als abschließende Einschätzung.

EU AI Act Art. 4: Die Schulungspflicht, die viele Kanzleien übersehen

Der FAQ-Katalog erwähnt die europäische KI-Verordnung nur am Rande. Dabei ist Art. 4 seit dem 2. Februar 2025 in Kraft und enthält eine unmittelbare Handlungspflicht für jede Kanzlei, die KI-Systeme einsetzt.

Was Art. 4 konkret verlangt

Art. 4 der KI-Verordnung (EU AI Act) verpflichtet alle Betreiber von KI-Systemen, "nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen." Das gilt für jede Kanzlei, in der Mitarbeiter ChatGPT, Copilot oder andere KI-Tools nutzen.

Die geforderte Kompetenz umfasst drei Bereiche: ein Grundverständnis der KI-Funktionsweise, Kenntnis der relevanten Risikokategorien und ein Bewusstsein für Datenschutz- und Urheberrechtsfragen im KI-Kontext. Zur Umsetzung genügen dokumentierte E-Learning-Formate oder Präsenzschulungen. Entscheidend ist die Nachweisbarkeit: Die Teilnahme muss dokumentiert werden, denn die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.

Warum die Schulungspflicht und der FAQ-Katalog zusammengehören

Der BStBK FAQ-Katalog ist eine Wissensgrundlage, keine Schulungsmaßnahme. Den Katalog im Team zu besprechen ist sinnvoll, erfüllt aber nicht die Anforderungen des Art. 4. Die Pflicht verlangt strukturierte, dokumentierte Kompetenzentwicklung. Wer den Katalog gelesen hat, weiß mehr als vorher, hat aber die Schulungspflicht damit nicht erfüllt.

Beide Dokumente ergänzen sich jedoch: Der FAQ-Katalog liefert das berufsständische "Was müssen wir beachten?", Art. 4 liefert das regulatorische "Und wie weisen wir nach, dass wir es beachten?". Kanzleien, die beides kombinieren, sind sowohl berufsrechtlich als auch regulatorisch auf der sicheren Seite.

Fünf Maßnahmen, die Sie aus dem FAQ-Katalog ableiten sollten

Der Katalog gibt Orientierung. Die folgenden fünf Schritte übersetzen diese Orientierung in konkrete Maßnahmen für Ihre Kanzlei.

Erstens: FAQ-Katalog im Kanzlei-Jour-fixe besprechen. Laden Sie das PDF herunter (verfügbar auf bstbk.de) und nehmen Sie sich 30 Minuten im nächsten Teammeeting. Nicht als Pflichtlektüre versenden, sondern gemeinsam durchgehen. Die BStBK hat den Katalog so strukturiert, dass er als Diskussionsgrundlage funktioniert.

Zweitens: Bestandsaufnahme der aktuellen KI-Nutzung. Fragen Sie Ihre Mitarbeiter direkt, welche KI-Tools sie nutzen, auch privat auf dem Dienstgerät. Die Bitkom-Studie 2025 zeigt, dass 25 % der Unternehmen von unkontrollierter Schatten-KI berichten. In Kanzleien ist dieses Risiko durch die strafrechtliche Dimension des §203 StGB besonders kritisch.

Drittens: Vertragliche Grundlagen mit KI-Anbietern prüfen. Für jeden eingesetzten KI-Dienst zwei Fragen klären: Liegt eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach DSGVO vor? Und, für Kanzleien entscheidend: Existiert zusätzlich eine Geheimhaltungsvereinbarung nach §203 Abs. 4 StGB? Falls Sie unsicher sind, wie sich beide Vertragstypen unterscheiden, finden Sie eine detaillierte Analyse in unserem Artikel zur §203-konformen KI-Nutzung in der Steuerkanzlei.

Viertens: KI-Richtlinie erstellen oder bestehende aktualisieren. Der FAQ-Katalog empfiehlt ausdrücklich eine interne Governance-Struktur. Definieren Sie schriftlich, welche Datentypen in welche Tools eingegeben werden dürfen, wer neue KI-Tools genehmigt und wie mit KI-Ergebnissen umgegangen wird.

Fünftens: Schulungspflicht nach EU AI Act Art. 4 umsetzen. Organisieren Sie eine dokumentierte KI-Schulung für alle Mitarbeiter, die KI-Systeme nutzen. Das muss keine teure Veranstaltung sein: E-Learning-Formate genügen. Entscheidend ist, dass Sie die Teilnahme nachweisen können.

Wie Sie den KI-Einsatz in Ihrer Kanzlei von der Vertragsgrundlage bis zur Mitarbeiterschulung strukturiert aufsetzen, zeigen wir auf unserer Übersicht KI für Steuerkanzleien.

Häufige Fragen zum BStBK FAQ-Katalog KI

Ist der BStBK FAQ-Katalog KI rechtlich bindend?

Nein. Der FAQ-Katalog ist eine Orientierungshilfe der Bundessteuerberaterkammer, keine verbindliche Rechtsvorschrift. Er gibt den Stand der berufsständischen Einschätzung wieder (Rechtsstand Juli 2025) und erhebt laut eigener Angabe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Katalog ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch die eigene Prüfung der vertraglichen Grundlagen mit KI-Anbietern.

Müssen Kanzleien den FAQ-Katalog umsetzen?

Der Katalog selbst begründet keine Umsetzungspflicht. Die darin beschriebenen Themen sind jedoch geltendes Recht: Die Verschwiegenheitspflicht nach §57 StBerG und §203 StGB gilt unabhängig davon, ob eine Kanzlei den Katalog kennt. Ebenso gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 der europäischen KI-Verordnung seit Februar 2025 für jeden Betreiber von KI-Systemen.

Reicht der FAQ-Katalog als KI-Schulung nach EU AI Act Art. 4?

Nein. Art. 4 der KI-Verordnung verlangt dokumentierte Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz beim Personal. Die Lektüre eines FAQ-Katalogs erfüllt diese Anforderung nicht. Kanzleien sollten strukturierte Schulungen durchführen, die Teilnahme dokumentieren und die Inhalte regelmäßig aktualisieren.