Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visionary Data GmbH
Stand: 01.01.2025
1. Präambel
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") werden mit Einbeziehung Vertragsbestandteil aller Verträge der Visionary Data GmbH gegenüber Unternehmern ("Kunde/n"). Die AGB enthalten den allgemeinen Teil der anwendbaren Geschäftsbedingungen. Sie werden ergänzt durch leistungsbezogene Ergänzungsbedingungen, die Einzelheiten zu den betreffenden Vertragspflichten regeln.
2. Allgemeines
2.1. Der Vertrag zwischen der Visionary Data GmbH und dem Kunden ("Vertrag") besteht aus (i) der individuell zwischen dem Kunden und der Visionary Data GmbH vereinbarten Beauftragung, in der Regel dokumentiert in Form eines vom Kunden freigegebenen Angebotes sowie (ii) der Leistungsbeschreibung, (iii) den vorliegenden AGB sowie (iv) den im Angebot jeweils für anwendbar erklärten Ergänzungsbedingungen.
2.2. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Visionary Data GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.3. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, soweit sie nicht vertraglich abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.5. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche Regelungen ersetzen, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
2.6. Die Visionary Data GmbH kann (erstmalig 12 Monate nach Vertragsabschluss) einzelne Regelungen der (auch ergänzenden) Vertragsbedingungen ändern, insbesondere solche zur Vergütung (allerdings nur bis zu 10% pro Kalenderjahr). Die Änderungen werden dem Kunden gegenüber nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt worden sind und dieser ihnen nicht schriftlich oder per E-Mail binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprochen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, so wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Werden einzelne Regelungen des Vertrages geändert und übt der Kunde sein obiges Widerspruchsrecht aus, so gilt das folgende: Informiert die Visionary Data GmbH den Kunden auf seinen Widerspruch hin, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Die geänderten Regelungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Informierung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Die Visionary Data GmbH weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung der Nichtausübung des Kündigungsrechtes hin.
3. Leistungserbringung
3.1. Die von Visionary Data GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Die Visionary Data GmbH wird zur Leistungserbringung fachlich und technisch qualifiziertes Personal einsetzen.
3.2. Technische oder sonstige Normen gelten nur, soweit sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt sind.
3.3. Die Visionary Data GmbH ist berechtigt, Dritte als Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen bei der Leistungserbringung einzusetzen. Sie verpichtet sich, dass keine Leiharbeitnehmer unter Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und entsprechende Nachfolgevorschriften eingesetzt werden.
3.3. Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen der Visionary Data GmbH und dem Kunden schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung richtet sich nach der im Angebot angegebenen und vom Kunden freigegebenen Vergütung. Ist keine Vergütung vereinbart, richtet sich diese nach der bei Leistungserbringung gültigen Preisliste.
4.2. Alle vereinbarten Beträge sind Euro-Beträge und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.3. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu zahlen.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4. Die Visionary Data GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende anzupassen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen.
5.2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten frei von Rechten Dritter sind.
6. Gewährleistung
6.1. Die Visionary Data GmbH gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen während der Vertragslaufzeit.
6.2. Die Visionary Data GmbH wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
7. Haftung
7.1. Die Visionary Data GmbH haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
7.2. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit der Visionary Data GmbH beruhen, haftet die Visionary Data GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspicht (sog. Kardinalpicht) verletzt wurde. „Kardinalpichten“ sind solche Pichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
7.3. Eine Haftung der Visionary Data GmbH gemäß Ziffer 7.2 besteht jedoch nicht für nicht vorhersehbare, nicht vertragstypische Schäden.
7.4. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten zudem nicht im Falle einer ausdrücklichen Garantieübernahme durch die Visionary Data GmbH und im Falle der Haftung der Visionary Data GmbH für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Zudem bleibt eine Haftung der Visionary Data GmbH nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie nach datenschutzrechtlichen Vorschriften unberührt.
7.5. Jede Haftung der Visionary Data GmbH über das vorstehend in dieser Ziffer 7 Definierte hinaus, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Visionary Data GmbH nicht für Schäden, die Mitarbeiter des Kunden an eigener Gerätschaft verursachen, nachdem die Visionary Data GmbH via Fernkommunikation Unterstützung bei Wartungsarbeiten oder ähnlichen Maßnahmen leistete.
7.6. Die Regelungen dieser Ziffer 7 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Visionary Data GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.7. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistungen nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
8. Höhere Gewalt
8.1. Sofern eine Partei aufgrund von Höherer Gewalt eine Verpflichtung nicht erfüllt oder die Erfüllung verzögert, stellt dies weder eine Verletzung ihrer Verpflichtungen dar noch haftet sie gegenüber der anderen Partei. „Höhere Gewalt“ sind Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegenden Ereignisse, insbesondere Streik, Pandemie, Arbeitskampf, Feuer, Überflutung, Naturereignisse, Krieg, Aufstand, Vandalismus, Sabotage, Invasion, Aufruhr, nationaler Notstand, Piraterie, Überfall, Terroranschläge, Embargos oder Beschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen, vorübergehende Straßensperrungen, Gesetze, Verordnungen, Verfügungen oder andere Rechtshandlungen einer Regierung oder staatlichen Behörde.
8.2. Die den Einfluss von Höherer Gewalt geltend machende Partei teilt der anderen Partei schriftlich unverzüglich den Eintritt und die Beendigung dieses Umstandes mit. Jede Partei ist berechtigt, den jeweiligen Vertrag mittels schriftlicher Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrags wegen Höherer Gewalt für mehr als drei (3) Monate ausgesetzt wird.
9. Vertraulichkeit, Referenz und Datenschutz
9.1. Beide Parteien sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag verpichtet und sämtliche Daten und Unterlagen so zu verwahren, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis nehmen können. Insbesondere ist über Erfindungen und Schutzrechtsanmeldungen bis zum Tag der Offenlegung strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter entsprechend zur Verschwiegenheit verpichten.
9.2. Die vorstehenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 9.1 gelten nicht für Informationen, welche
- bei Bekanntgabe bereits offenkundig sind oder werden;
- der Partei, die die Information erhält, bei Erhalt bereits bekannt gewesen sind;
- eine Partei von einem Dritten erhält, ohne dass dieser Dritte diese Informationen direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten hat;
- laut Gesetz oder auf Aufforderung einer Steuerbehörde oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde, Regierungsstelle oder eines zuständigen Gerichts oder nach den Vorschriften einer Börse, bei der die Aktien einer Partei dieses Vertrages oder einer Holdinggesellschaft einer Partei notiert sind, offen zu legen sind.
9.3. Die Partei, die sich auf die Ausnahmen nach dieser Ziffer 9.2 beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen.
9.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung nach dieser Ziffer 9 gilt 5 Jahre über die Laufzeit des Vertrages hinaus fort. Die Parteien werden alles nach Treu und Glauben Zumutbare unternehmen, um die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung auch für den Fall des Ausscheidens von Mitarbeitern zu gewährleisten.
9.5. Die Visionary Data GmbH ist berechtigt, den Kunden in seiner Außendarstellung als Referenzkunden zu nennen, um auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. Allein zu diesem Zweck ist die Visionary Data GmbH berechtigt, den Markennamen, die Firmierung und das Firmenlogo des Kunden auf der eigenen Website sowie in Unternehmenspräsentationen als Kundenreferenz zu veröffentlichen. Der Kunde kann jederzeit durch E-Mail an die Adresse kontake@visionarydata.de der obigen Nutzung widersprechen.
9.6. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf Vertraulichkeit verpichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpichtet sind. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Visionary Data GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsverarbeitung vor und die Visionary Data GmbH wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden beachten, insbesondere auf Anfrage des Kunden einen eigenen, unterzeichneten Vertrag zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung stellen. Weisungen außerhalb dieses Vertrages müssen schriftlich mitgeteilt werden.
9. Nutzungsrechte
9.1. Soweit die Ergänzungsbedingungen nichts anderes vorsehen, räumt die Visionary Data GmbH dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz für die Laufzeit des Vertrages, das sich auf den jeweiligen Vertragszweck und den vereinbarten Vertragsumfang erstreckt. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung, Vermarktung oder Weiterentwicklung ist nicht gestattet.
9.2. Eine über die Vorgaben in Ziffer 9.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
9.3. Soweit Software überlassen wird, darf der Kunde diese nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
9.4. Die Visionary Data GmbH ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
9.5. Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch die Visionary Data GmbH frei widerruflich eingeräumt.
9.6. Die Visionary Data GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden an den vertraglichen Leistungen und Arbeitsergebnissen widerrufen, wenn dieser in nicht unerheblicher Weise gegen vertragliche Vorgaben zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die Visionary Data GmbH hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Visionary Data GmbH den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der Visionary Data GmbH die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
10. Unterauftragnehmer
10.1. Die Visionary Data GmbH ist berechtigt, zu Zwecken der Vertragserfüllung Unterauftragnehmer einzusetzen. Nähere Details hierzu ergeben sich aus dem anliegenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
10.2. Mit Abschluss dieses Vertrags stimmt der Kunde auch dem Einsatz der mit der Visionary Data GmbH im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachfolgend „verbundene Unternehmen“ genannt) als Unterauftragnehmer zu.
10.3. Die Visionary Data GmbH wird die Vereinbarungen mit ihren Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Visionary Data GmbH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
11.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11.3. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen.
11.4. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine dieser Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.