Auf dem Schreibtisch liegt ein erledigter Jahresabschluss für eine GmbH, und jetzt soll daraus eine Rechnung werden. Welcher Gegenstandswert? Tabelle B, klar. Aber 10/10 oder 30/10? Genau beim Einordnen hängt die Abrechnung in vielen Kanzleien fest, das Rechnen ist der einfache Teil. Ein KI-Honorarassistent setzt genau hier an: Er liest den Sachverhalt, schlägt die passende StBVV-Position samt Gegenstandswert und Gebührenrahmen vor, und der Mensch prüft, korrigiert und gibt frei. Das ist der Unterschied zu einem klassischen Honorarrechner nach StBVV, der nur rechnet, wenn du ihm vorher selbst sagst, welche Position und welcher Zehntelsatz gelten.
Wichtig vorweg, damit kein falscher Eindruck entsteht: Niemand sollte eine Abrechnung blind von einer KI durchwinken lassen. Die Steuerberatervergütungsverordnung verlangt bei Rahmengebühren ausdrücklich eine Ermessensentscheidung des Steuerberaters. Die KI darf vorschlagen. Entscheiden muss der Mensch. Genau auf diese Arbeitsteilung ist der Use-Case gebaut.
Die StBVV ist keine Preisliste, aus der man einen Betrag abliest. Sie ist die gesetzliche Gebührenordnung mit eigenem Tabellen- und Paragrafensystem, ausgefertigt 1981 und zuletzt 2025 geändert (StBVV, geltende Fassung). Eine Abrechnung nach StBVV läuft in drei Schritten: die richtige Position bestimmen, den Gegenstandswert ermitteln, den passenden Satz innerhalb des Rahmens festlegen. Statische Online-Rechner decken nur den letzten Rechenschritt ab. Du wählst aus einer festen Liste die Leistung aus, trägst den Wert und den Zehntelsatz ein, das Tool multipliziert. Den Sachverhalt liest keiner von ihnen. Wer die einschlägige Position nicht schon kennt, kommt mit so einem Rechner nicht weiter.
Der Knackpunkt liegt vorne, bei der Einordnung. Schon ein Standardfall wie die Einkommensteuererklärung ist in der StBVV ein eigener Gebührentatbestand mit eigenem Rahmen und eigenem Mindestwert. Für die Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung einzelner Einkünfte sieht die Verordnung 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor, Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro (§ 24 StBVV). Für die Körperschaftsteuererklärung gilt ein anderer Rahmen und ein anderer Mindestwert. Die richtige Position aus dem konkreten Mandat abzuleiten ist die eigentliche Arbeit. Das Multiplizieren am Ende ist der einfache Teil.
Die zentrale Größe jeder Wertgebühr ist der Gegenstandswert. Aus ihm und der richtigen Tabelle ergibt sich die Gebühr, maßgebend ist dabei der Wert des Interesses, und in derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet (§ 10 StBVV). Ein KI-Honorarassistent macht hier das, was ein Rechner mit Auswahlliste nicht kann: Er liest den Freitext eines Mandats, eine Notiz, eine Leistungsbeschreibung, und leitet daraus einen Vorschlag ab. Welche StBVV-Position passt, welcher Gegenstandswert sich aus den genannten Beträgen ergibt, welche Tabelle greift.
Das ist ein Vorschlag, kein Bescheid. Der Wert des Interesses lässt sich aus einer Notiz nie hundertprozentig sicher ableiten, und genau deshalb prüft der Mensch nach. Damit das überhaupt prüfbar bleibt, zeigt ein guter Assistent, aus welcher Textstelle er Wert und Position ableitet. Du siehst die Begründung und korrigierst sie, statt einem Betrag blind zu vertrauen. Statt die StBVV im Kopf oder im Kommentar zu durchsuchen, bekommst du einen begründeten Startpunkt.
Innerhalb der Tabelle ist die Gebühr eine Spanne, kein fixer Betrag. Bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses reicht der Rahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (§ 35 StBVV). Zwischen Minimum und Maximum liegt der Faktor vier. Welcher Satz im konkreten Fall angemessen ist, entscheidet der Steuerberater bei Rahmengebühren nach billigem Ermessen, unter Berücksichtigung von Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers (§ 11 StBVV). Ein besonderes Haftungsrisiko kann mit hineinspielen.
Das ist der Schritt, an dem die klare Grenze verläuft. Eine KI kann dir den Mittelwert vorschlagen oder begründen, warum dieser Fall überdurchschnittlich aufwendig war. Festlegen muss den Satz der Berufsträger, weil die Verordnung ihm diese Wertung zuweist. Wer das umdreht und die KI den Rahmen autonom füllen lässt, ersetzt eine gesetzlich verlangte Ermessensentscheidung durch eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Beim Mandanten würde das nicht standhalten, und beim Vergütungsstreit erst recht nicht. Der Assistent ist Vorbereiter, nicht Entscheider.
Dasselbe gilt, wo es keinen Gegenstandswert gibt und nach Zeit abgerechnet wird. Die Zeitgebühr ist anzusetzen, wenn die Verordnung sie vorsieht oder keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen, und sie beträgt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Auch hier ordnet die KI zu, der Mensch verantwortet den Ansatz.
Der naheliegende Einwand jedes Berufsträgers: Die DATEV-Umgebung oder die Kanzleisoftware rechnet die Gebühr doch ohnehin. Stimmt, aber erst ab dem Punkt, an dem Position und Satz feststehen. Sobald du eingegeben hast, dass es § 35 mit 25/10 und Gegenstandswert X ist, multipliziert die Software zuverlässig. Den davorliegenden Schritt, aus einem Freitext-Sachverhalt die passende Position und den Wert abzuleiten, nimmt sie dir gerade nicht ab. Genau dort sitzt der Assistent, vor der Eingabemaske, nicht in ihr.
Die Gebührentabellen stehen nicht still. Zum 1. Juli 2025 wurde die StBVV erstmals seit 2020 wieder angehoben: Die gegenstandswertabhängigen Gebühren stiegen um durchschnittlich rund sechs Prozent, die Festgebühren einschließlich der Zeitgebühr um rund neun Prozent, und die Taktung der Zeitgebühr wechselte von der halben Stunde auf die Viertelstunde (Steuerberaterkammer Hamburg). Für Aufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, gilt grundsätzlich noch das alte Recht. Wer mit veralteten Werten rechnet, kalkuliert ab Sommer 2025 schlicht falsch.
Genau hier spielt der Wedge gegen generische KI eine Rolle. ChatGPT, Copilot oder Langdock kennen die StBVV-Systematik nicht als Regelwerk, sie geben wieder, was im Training stand, und das kann der Stand von vorgestern sein. Bei ASCADI führt der Steuergeneralist Pro das Steuerberatungswissen im Hintergrund mit, und über die Websuche lassen sich aktuelle Quellen heranziehen statt allein des Trainingsstands. So beantwortet der Assistent eine StBVV-Frage mit Blick auf die geltende Fassung, nicht generisch. Wie sich die KI-Tools für Kanzleien in dieser Fachtiefe unterscheiden, steht ausführlicher im Vergleich der KI-Tools für Steuerberater.
Es gibt zwei verwandte Themen, die gern durcheinandergehen. Das eine ist die Frage, was eine Leistung wert ist und welches Honorarmodell für die Kanzlei trägt, gerade wenn KI die abrechenbaren Stunden senkt. Das andere ist die Frage, wie man eine konkrete StBVV-Abrechnung erstellt. Der Honorarassistent gehört zur zweiten. Er macht die Position-und-Wert-Arbeit schneller, er entscheidet die Preisstrategie nicht. Wer die strategische Seite sucht, also wie sich Effizienzgewinne in ein tragfähiges Honorar übersetzen, findet das im Beitrag zu Kosten, Nutzen und Honorarmodell.
Auffällig ist, wie nah beide in den Kanzleigesprächen beieinanderliegen. Der Begriff Honorarrechner oder Honorarassistent fällt regelmäßig, und fast im selben Atemzug der Wunsch, komplexe Sachverhalte in verständliche Mandantensprache zu übersetzen. Das passt zusammen: Eine Abrechnung, die der Mandant versteht, wird seltener moniert. Ein Assistent, der die Position aus dem Sachverhalt ableitet, kann denselben Sachverhalt auch in eine erklärende Zeile für die Rechnung fassen. Der StBVV-konforme Vorschlag und der lesbare Begleitsatz entstehen aus derselben Sachverhaltslesung.
Eigene Prozess-Agents für einzelne Kanzlei-Abläufe baut ASCADI ebenfalls, und Kunden können bald selbst Skills und Workflows zusammenstellen, der Rollout läuft in den nächsten ein bis zwei Wochen. Eine native Schnittstelle, die die fertige Rechnung automatisch in die Kanzleisoftware schreibt, gibt es dagegen noch nicht. Wer den Honorarassistenten heute nutzt, arbeitet mit dem Material, das in der Kanzlei vorliegt, und gibt den Vorschlag manuell in die Abrechnung. Diese Grenze gehört zur ehrlichen Antwort dazu.
Die spannendere Frage ist nicht, ob eine KI multiplizieren kann, das kann jeder Rechner. Sie ist, wie viel Zeit deine erfahrenste Kraft pro Woche damit verbringt, die richtige StBVV-Position zu suchen, statt sie freizugeben. Wenn dieser Suchschritt vom Assistenten kommt und die Wertung beim Menschen bleibt, ändert sich, wer die Abrechnung machen kann.